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Fiskalisierung - GDPdU

Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) enthalten Regeln zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen und zur Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen bei Betriebsprüfungen.

Es handelt sich dabei um eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums, in der dieses bestimmte Rechtsnormen aus der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz zur digitalen Aufbewahrung von Buchhaltungen, Buchungsbelegen und Rechnungen konkretisiert.

Theoretisch sind diese detaillierten Bestimmungen zur digitalen Buchführung in   Deutschland bereits seit 1. Januar 2002 anzuwenden. In der Praxis kommt die digitale Außenprüfung aber erst seit kurzem zum Einsatz.

Wie intensiv geprüft wird, ist stark vom einzelnen Prüfer abhängig. Während manche schon überwiegend digital prüfen, greifen andere noch auf herkömmliche Verfahren zurück. In der Regel werden jeweils die letzten vier Jahre untersucht. Das bedeutet, Unternehmen erhalten beispielsweise eine Prüfungsanordnung für die Geschäftsjahre 2006 bis 2010. Dadurch wird häufig ersichtlich, ob es sich um eine digitale oder herkömmliche Prüfung handeln wird. Bei Großkonzernen können die Prüfungen kontinuierlich vonstattengehen.

Bisher sind von den neuen Grundsätzen hauptsächlich die Vollbetriebsprüfung, die Zollprüfung, Umsatzsteuernachschau sowie die Lohnsteueraußenprüfung betroffen. Vereinzelt finden digitale Überprüfungsverfahren auch in weiteren Bereichen Anwendung, wie z. B. bei der Bier- und Kaffeesteuer. Es ist davon auszugehen, dass die digitale Betriebsprüfung ab 2014 die Regel sein wird. Wie die Erfahrung zeigt, beginnen die Behörden die Prüfung häufig digital, führen sie dann aber analog zu Ende.

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